Lohnnebenkosten senken

Beschäftigte motivieren

Steigern Sie Motivation und Produktivität in ihrem Unternehmen

Wir schaffen finanzielle Freiräume. Investieren Sie die neu gewonnene Liquidität z.B. in Benefits für ihre Beschäftigten.

Mehr Geld. Mehr Flexibilität.

In kleinen mittelständischen Unternehmen, mit regelmäßig nicht mehr als 30 Vollzeit – Beschäftigen, ist die Liquidität ein brisantes Thema. Dass es beim Thema Lohnnebenkosten einige sehr interessante Stellschrauben gibt, wissen allerdings die wenigsten Unternehmenden. Wir helfen Ihnen diese Stellschrauben richtig zu justieren, sichern Ihnen so beachtliche Ersparnisse und damit verbunden mehr Flexibilität! Was mit den dadurch freiwerdenden Mitteln passiert, entscheiden Sie selbst. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Erklärvideo.

Ersparnis berechnen

Der Rechner liefert nur einen Annäherungswert. Um die tatsächliche Ersparnis für Ihr Unternehmen berechnen zu können, benötigen wir konkrete Daten jedes einzelnen Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. Dafür ist eine eingehende Beratung erforderlich. Nach der Auswertung der Daten liegen Ihnen dann die korrekten Zahlen der Ersparnis vor, die wir gerne mit Ihnen besprechen.

Selbstverständlich halten wir uns an die Bestimmungen der DSGVO.

Kontaktieren Sie uns!

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    Umlage 1 (U1) – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Bei dieser Umlage handelt es sich um eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 anrechenbare Personen in ihrem Unternehmen beschäftigen. Ob ein Arbeitgeber zur U1 verpflichtet ist und wie sich die Anzahl der Mitarbeiter berechnet ist im § 3 Abs. 1 AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) festgelegt.

    Die U1 ist also eine Pflichtversicherung für den o.a. Arbeitgeberkreis, damit bei einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 Abs 1 und 2 und § 9 Abs. 1 EntgFG) an Arbeitnehmer ein Teil der Arbeitgeberaufwendungen ausgeglichen wird. Daher kann sich der Arbeitgeber im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers grundsätzlich 80% des laufenden Entgeltes und 80% der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile erstatten lassen (§ 1 Abs. 1 AAG).

    Die Krankenkassen können die Erstattungshöhe jedoch über ihre Satzungen regeln, dürfen dabei aber 40% nicht unterschreiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AAG).

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    Umlage 2 (U2) – Aufwendungen bei Mutterschaft

    An dieser Umlage müssen alle Arbeitgeber teilnehmen. Der Erstattungssatz in der U2 beträgt generell 100%.

    Erstattet werden:

    • in voller Höhe der gezahlte Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist (generell 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt)

    • 100% des Arbeitsentgeltes bei einem Beschäftigungsverbot. Die aus dem Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung werden auch zu 100% erstattet

    Bitte alle Felder ausfüllen

    Ersparnis €

    Hallo – ich bin Matthias Burghardt.

    Seit nunmehr 1996 beschäftige ich mich mit den Themen Sozialversicherung, Steuern, Lohnoptimierung und die Wirkung von Benefits und Prämien auf Beschäftigte.

    Sehr vielen Unternehmen habe ich durch das Ausnutzen aller gesetzlichen Möglichkeiten geholfen, die Dinge so umzusetzen, dass unternehmensseitige Ausgaben signifikant reduziert werden konnten. Diese Einsparungen wurden größtenteils in Benefits und Prämien für Beschäftigte investiert, um die Attraktivität der Unternehmen für Fachkräfte zu steigern.

    So profitieren beide Seiten:

    Unternehmen optimieren ihre Lohnnebenkosten und können diese besser und kostenneutral in Benefits und Prämien investieren.
    Beschäftigte und Bewerbende finden ein attraktives Unternehmen vor, in welchem sie mit vielen Benefits rechnen können.

    Nutzen auch Sie und ihr Unternehmen die Möglichkeiten der lohnnebenkostensenkenden Entgeltgestaltung. Sie erhöhen die Liquidität im Unternehmen und motivieren ihre Beschäftigten.

    Ich freue mich Sie und Ihr Unternehmen schon bald mit Rat und Tat unterstützen zu können!

    Terminvereinbarung

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